Company-Relocations

G-CONSULTANTS verwirklicht Ihre Wünsche nach einer repräsentativen Geschäftsadresse in Deutschland. Unser Service umfasst die Anmeldung einer nichtselbständigen Betriebsstätte in Deutschland und deren komplette Verwaltung. Wir übernehmen für Sie alle notwendigen Behördengänge und kümmern uns um alle rechtlichen Verpflichtungen. Wir bieten Ihnen eine repräsentative Geschäftsadresse in unseren Büroräumen für eine erfolgreiche Geschäftsanbahnung.

Wir geben Ihrer Firma ein Zuhause.

Unser Leistungsportfolio

  • Domizilgebung für nichtselbständige Gesellschaften in Form einer nichtselbständigen Betriebsstätte/Zweigstelle
  • Anmeldung einer nichtselbständigen Betriebsstätte/Zweigstelle in Deutschland – wird beim Gewerbeamt, nicht im Handelsregister eingetragen, Sitz der geschäftlichen Entscheidung ist das Ausland. Erfüllung aller Tatsächlichkeitsmerkmale wie reales Domizil, Telefon, Fax usw. durch uns. Die Versteuerung der Gesellschaft findet im Ausland/Muttergesellschaft statt.
  • Treuhänderische Führung und Betreuung der Betriebsstätte

Allgemeine Verwaltungaufgaben wie:

  • Sekretariatsführung
  • Aufbewahrung oder Weiterleitung der (Firmen-) Korrespondenz
  • Telefon und Fax
  • Repräsentation der Firma nach außen (mit separatem Mandatsvertrag)

 
Eine nichtselbständige Betriebsstätte ist eine Zweigniederlassung für Ihr Unternehmen, welche in Deutschland die administrative Abwicklung Ihrer Geschäfte (z. B. Personalverwaltung) übernehmen kann. Wichtig dabei ist, dass diese Betriebsstätte rechtlich absolut an Ihre Hauptniederlassung gebunden ist und selbst keine Rechtsgeschäfte bzw. Verträge abschließen darf. Daher fallen auch keine Bilanzerstellungen und betriebliche Steuererklärungen an. Zur Anmeldung einer solchen Betriebsstätte benötigen wir eine spezielle Vollmacht, eine Ausweiskopie des Unterzeichners dieser Vollmacht, eine beglaubigte Kopie des Handelsregister-Auszuges und falls dieser in einer Fremdsprache ist, eine beglaubigte Übersetzung des Handelsregister-Auszuges. Gerne veranlassen wir die Übersetzung für Sie.

Geeignet ist die Repräsentanz oder unselbständige Zweigstelle der ausländischen Gesellschaft in Deutschland bei reinen Dienstleistungen/ Beratung/ Hilfstätigkeiten oder Warenlieferungen. Weniger geeignet ist diese Form beim produzierenden Gewerbe mit Auslieferung und Bestellung von/an deutsche Geschäftspartner oder Abnehmer. Auch geeignet ist diese Form im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (vgl. Doppelbesteuerungsabkommen der Länder).
 
Mehr über unsere Referenzen erfahren Sie in unserem Login-Bereich

G-Consultants

G-Consultants